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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 06.09.2011 – T-452/10

ECLI:EU:T:2011:420

## Leitsatz

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. ClientEarth trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union. Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 26. Juli 2010, mit der der Klägerin der vollständige Zugang zu einer Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates (Dokument Nr. 6865/09) zum Entwurf des Europäischen Parlaments zur Änderung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) versagt wurde

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2 ClientEarth trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3 Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 06.09.2011 – T-452/10, ECLI:EU:T:2011:420

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-09-06/t-452-10

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