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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 09.06.2011 – T-62/06

ECLI:EU:T:2011:261

Leitsatz

Entscheidung Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die von Frankreich, Irland und Italien gewährte Befreiung von der Verbrauchsteuer für Mineralöle, die als Brennstoff zur Aluminiumherstellung in der Region von Gardanne, in der Region Shannon und auf Sardinien verwendet werden (ABl. 2006, L 119, S. 12), soweit sie die Klägerin betrifft

Tenor§

Entscheidung

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.