nu:legal · recht.nulegal.eu

# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 19.05.2011 – T-218/11

ECLI:EU:T:2011:231

## Leitsatz

Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird als unzulässig zurückgewiesen, soweit er gegen die Italienische Republik gerichtet ist. Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Erstens Antrag, dem Rat und der Italienischen Republik aufzugeben, dem Antragsteller ein Visum auszustellen, zweitens Antrag auf Aussetzung des Verzugs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 85/2011 des Rates vom 31. Januar 2011 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (ABl. L 28, S. 32) und des Beschlusses 2011/71/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire (ABl. L 28, S. 60), und drittens Antrag auf Ersatz des Schadens, der dem Antragsteller entstanden sein soll

## Tenor

## Tenor

1 Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird als unzulässig zurückgewiesen, soweit er gegen die Italienische Republik gerichtet ist.

2 Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.

---

Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 19.05.2011 – T-218/11, ECLI:EU:T:2011:231

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-05-19/t-218-11

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgebliche Fassung: curia.europa.eu
