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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 17.02.2011 – T-520/10

ECLI:EU:T:2011:56

## Leitsatz

Die Hidroeléctrica del Cantábrico, SA und die Federación Nacional de Empresarios de Minas de Carbón werden als Streithelferinnen zur Unterstützung der Anträge der Europäischen Kommission zugelassen. Der Kanzler übermittelt den in Nr. 1 dieses Tenors genannten Beteiligten eine Abschrift sämtlicher Verfahrensunterlagen. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, gerichtet im Wesentlichen auf die Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C (2010) 4499 der Kommission vom 29. September 2010 betreffend die vom Königreich Spanien notifizierte staatliche Beihilfe N 178/2010 in Form eines Ausgleichs für eine öffentliche Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Mechanismus der vorrangigen Inanspruchnahme von Stromerzeugern, die im Inland gewonnene Kohle verwenden

## Tenor

## Tenor

1 Die Hidroeléctrica del Cantábrico, SA und die Federación Nacional de Empresarios de Minas de Carbón werden als Streithelferinnen zur Unterstützung der Anträge der Europäischen Kommission zugelassen.

2 Der Kanzler übermittelt den in Nr. 1 dieses Tenors genannten Beteiligten eine Abschrift sämtlicher Verfahrensunterlagen.

3 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

4 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 17.02.2011 – T-520/10, ECLI:EU:T:2011:56

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-02-17/t-520-10

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