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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 19.01.2011 – T-336/09

ECLI:EU:T:2011:10

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten, einschließlich der notwendigen Kosten, die der Topcom Europe NV im Rahmen des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) entstanden sind.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2009 (Sache R 1500/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Topcom Europe NV und der Häfele GmbH & Co. KG

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten, einschließlich der notwendigen Kosten, die der Topcom Europe NV im Rahmen des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) entstanden sind.