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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 24.11.2010 – T-381/09

ECLI:EU:T:2010:481

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die RWE Transgas a.s. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 12. Juni 2009 an die Bundesnetzagentur gemäß Art. 22 Abs. 4 der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 176, S. 57) enthalten sein soll

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die RWE Transgas a.s. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3 Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 24.11.2010 – T-381/09, ECLI:EU:T:2010:481

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2010-11-24/t-381-09

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