Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Rindfleisch und Rohtabak ausgeschlossen werden
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.