nu:legal · recht.nulegal.eu

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 12.11.2010 – T-95/08

ECLI:EU:T:2010:464

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Rindfleisch und Rohtabak ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.