Leitsatz
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 9. September 2008 (Sache R 1858/2007‑4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Atlas Transport GmbH. Alfred Hartmann trägt seine eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 9. September 2008 (Sache R 1858/2007‑4) zu einem Verfallsverfahren zwischen Alfred Hartmann und der Atlas Transport GmbH
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 9. September 2008 (Sache R 1858/2007‑4) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Atlas Transport GmbH.
3 Alfred Hartmann trägt seine eigenen Kosten.