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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 26.05.2010 – T-15/10

ECLI:EU:T:2010:218

## Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag, mit dem im Wesentlichen begehrt wird, die Rechtswidrigkeit der Tätigkeit des Zentrums für industrielle Entwicklung (ZIE) in Belgien festzustellen, der Kommission und ihren Bediensteten zu untersagen, zum ZIE finanzielle Beziehungen zu unterhalten oder es als rechtmäßig anzuerkennen, und die Kommission für den Fall, dass sie das ZIE als rechtmäßig anerkennen sollte, zur Zahlung eines Geldbetrags an den Antragsteller zu verurteilen

## Tenor

## Tenor

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 26.05.2010 – T-15/10, ECLI:EU:T:2010:218

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2010-05-26/t-15-10

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