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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 05.02.2010 – T-514/09

ECLI:EU:T:2010:31

## Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, der im Wesentlichen dahin geht, erstens den Vollzug der Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union auszusetzen, den von der Ausschreibung Nr. 10234 „Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes , von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen“ erfassten Auftrag an die Entreprise des postes et télécommunications Luxembourg zu vergeben, zweitens anzuordnen, den in der Ausschreibung genannten Vertrag nicht zu unterzeichnen, und drittens, falls dieser Vertrag bereits geschlossen worden sein sollte, seinen Vollzug auszusetzen, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat

## Tenor

## Tenor

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 05.02.2010 – T-514/09, ECLI:EU:T:2010:31

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2010-02-05/t-514-09

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