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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 30.11.2009 – T-313/08

ECLI:EU:T:2009:477

## Leitsatz

Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen. Die Veromar di Tudisco Alfio & Salvatore Snc und die 16 weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)

## Tenor

## Tenor

1 Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

2 Die Veromar di Tudisco Alfio & Salvatore Snc und die 16 weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 30.11.2009 – T-313/08, ECLI:EU:T:2009:477

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2009-11-30/t-313-08

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