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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 19.11.2009 – T-40/08

ECLI:EU:T:2009:455

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Über die Anträge der Französischen Republik, der Republik Finnland, von Greenpeace France und von Greenpeace Nordic auf Zulassung als Streithelfer ist nicht zu entscheiden.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 4323 endg. der Kommission vom 25. September 2007 über die im Rahmen des Baus eines Kernkraftwerks durch Areva NP für Teollisuuden Voima Oy von Frankreich durchgeführte Maßnahme C 45/2006

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

3 Über die Anträge der Französischen Republik, der Republik Finnland, von Greenpeace France und von Greenpeace Nordic auf Zulassung als Streithelfer ist nicht zu entscheiden.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 19.11.2009 – T-40/08, ECLI:EU:T:2009:455

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2009-11-19/t-40-08

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