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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 23.09.2009 – T-99/06

ECLI:EU:T:2009:346

Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Januar 2006 (Sache R 245/2004‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Januar 2006 (Sache R 245/2004‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Phildar SA und der Comercial Jacinto Parera, SA

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Januar 2006 (Sache R 245/2004‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.