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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 04.09.2009 – T-368/05

ECLI:EU:T:2009:305

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Republik Österreich trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit sie bestimmte von der Republik Österreich getätigte Ausgaben ausschließt

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Republik Österreich trägt die Kosten.