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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 10.06.2009 – T-396/05

ECLI:EU:T:2009:184

## Leitsatz

In der Rechtssache T‑396/05 wird die Klage, soweit sie gegen die Belastungsanzeige Nr. 3240705638 und die im Schreiben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 30. August 2005 enthaltene Rückforderungsentscheidung gerichtet ist, als unzulässig abgewiesen. In der Rechtssache T‑396/05 hat sich der Antrag auf Nichtigerklärung der im Schreiben der Kommission vom 5. Oktober 2005 enthaltenen Entscheidung, gegen Forderungen der Architecture, microclimat, énergies douces – Europe et Sud SARL (ArchiMEDES) aufzurechnen, erledigt. In der Rechtssache T‑397/05 wird die Klage abgewiesen. In der Rechtssache T‑396/05 wird ArchiMEDES verurteilt, an die Kommission einen Betrag von 148 256,86 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes des französischen Rechts, wobei dieser Zinssatz 5,5 % pro Jahr nicht übersteigen darf, bis zur vollständigen Tilgung der Schuld zu zahlen. In der Rechtssache T‑396/05 trägt ArchiMEDES neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Kommission einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T‑396/05 R entstandenen Kosten. In der Rechtssache T‑397/05 trägt ArchiMEDES die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T‑397/05 R entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

In der Rechtssache T-396/05: Klage gemäß Art. 230 EG auf Nichtigerklärung zum einen der Entscheidung der Kommission über die Rückforderung der im Rahmen des zwischen ihr und der Klägerin geschlossenen Vertrags gezahlten Vorschüsse und zum anderen der Entscheidung der Kommission, gegen Forderungen der Klägerin aufzurechnen

In der Rechtssache T-397/05: Klage gemäß Art. 238 EG auf vertragliche Haftung, die auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung des Restbetrags der in demselben Vertrag vorgesehenen Subvention gerichtet ist

## Tenor

## Tenor

1 In der Rechtssache T‑396/05 wird die Klage, soweit sie gegen die Belastungsanzeige Nr. 3240705638 und die im Schreiben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 30. August 2005 enthaltene Rückforderungsentscheidung gerichtet ist, als unzulässig abgewiesen.

2 In der Rechtssache T‑396/05 hat sich der Antrag auf Nichtigerklärung der im Schreiben der Kommission vom 5. Oktober 2005 enthaltenen Entscheidung, gegen Forderungen der Architecture, microclimat, énergies douces – Europe et Sud SARL (ArchiMEDES) aufzurechnen, erledigt.

3 In der Rechtssache T‑397/05 wird die Klage abgewiesen.

4 In der Rechtssache T‑396/05 wird ArchiMEDES verurteilt, an die Kommission einen Betrag von 148 256,86 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes des französischen Rechts, wobei dieser Zinssatz 5,5 % pro Jahr nicht übersteigen darf, bis zur vollständigen Tilgung der Schuld zu zahlen.

5 In der Rechtssache T‑396/05 trägt ArchiMEDES neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Kommission einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T‑396/05 R entstandenen Kosten.

6 In der Rechtssache T‑397/05 trägt ArchiMEDES die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T‑397/05 R entstandenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 10.06.2009 – T-396/05, ECLI:EU:T:2009:184

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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