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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 03.06.2009 – T-179/06

ECLI:EU:T:2009:171

## Leitsatz

Die Klage auf Rückzahlung der von der Kommission aufgrund des Vertrags Barbara (Broad Range of Community Based Telematics Applications in Rural Areas) mit der Referenz „Projekt R 2022“ gezahlten Vorschüsse wird wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Gerichts als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen die Burie Onderzoek en Advies BV gerichtet ist. Burie Onderzoek en Advies wird aufgrund des Vertrags Telepromise (Telematics to Provide for Missing Services) mit der Referenz „Projekt UR 1028“ verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 109 535,62 Euro zuzüglich Verzugszinsen zu dem in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zinssatz ab 31. August 2001 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen. Die Widerklage von Burie Onderzoek en Advies wird abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Auf eine Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG gestützte Klage auf Verurteilung der Burie Onderzoek en Advies BV zur Rückzahlung eines Teils der von der Europäischen Gemeinschaft aufgrund zweier Verträge zur Finanzierung im Bereich der fortgeschrittenen Kommunikationstechnologien in Europa und im Bereich der Telematikanwendungen gezahlten Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage auf Rückzahlung der von der Kommission aufgrund des Vertrags Barbara (Broad Range of Community Based Telematics Applications in Rural Areas) mit der Referenz „Projekt R 2022“ gezahlten Vorschüsse wird wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Gerichts als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen die Burie Onderzoek en Advies BV gerichtet ist.

2 Burie Onderzoek en Advies wird aufgrund des Vertrags Telepromise (Telematics to Provide for Missing Services) mit der Referenz „Projekt UR 1028“ verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 109 535,62 Euro zuzüglich Verzugszinsen zu dem in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zinssatz ab 31. August 2001 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

3 Die Widerklage von Burie Onderzoek en Advies wird abgewiesen.

4 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 03.06.2009 – T-179/06, ECLI:EU:T:2009:171

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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