Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 2), soweit sie eine finanzielle Berichtigung für die Ausgaben vorsieht, die das Königreich Spanien in Bezug auf die Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger in den Wirtschaftsjahren 2002 und 2003 gemeldet hat
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.