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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 30.04.2009 – T-281/06

ECLI:EU:T:2009:133

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 2), soweit sie eine finanzielle Berichtigung für die Ausgaben vorsieht, die das Königreich Spanien in Bezug auf die Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger in den Wirtschaftsjahren 2002 und 2003 gemeldet hat

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.