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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 04.03.2009 – T-424/05

ECLI:EU:T:2009:49

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/638/EG der Kommission vom 6. September 2005 über die Beihilferegelung, die Italien zugunsten bestimmter Unternehmen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren eingeführt hat, die auf Anlagen in börsennotierten Gesellschaften mit geringer oder mittlerer Kapitalisierung spezialisiert sind (ABl. 2006, L 268, S. 1)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.