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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 14.01.2009 – T-352/07

ECLI:EU:T:2009:3

## Leitsatz

Die Rednap AB wird verurteilt, der Kommission den Betrag von 334 375,49 Euro zu erstatten. Rednap wird verurteilt, der Kommission ab 1. Juni 2002 bis zur vollständigen Tilgung der Schuld Verzugszinsen auf den Betrag von 219 125,22 Euro zum gesetzlichen Zinssatz des griechischen Rechts zu zahlen, wobei dieser Satz ab 1. August 2007 11,75 % pro Jahr nicht überschreiten darf. Rednap wird verurteilt, der Kommission ab 31. Mai 2002 bis zur vollständigen Tilgung der Schuld Verzugszinsen auf den Betrag von 115 250,27 Euro zum gesetzlichen Zinssatz des griechischen Rechts zu zahlen, wobei dieser Satz ab 1. August 2007 11,75 % pro Jahr nicht überschreiten darf. Rednap trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage der Kommission gemäß Art. 238 EG auf Erstattung eines Teils der Vorschüsse, die die Gemeinschaft im Rahmen der Verträge DE 3010 (DE) Rise und HC 4007 (HC) Healthline gezahlt hat, und auf Zahlung von Verzugszinsen

## Tenor

## Tenor

1 Die Rednap AB wird verurteilt, der Kommission den Betrag von 334 375,49 Euro zu erstatten.

2 Rednap wird verurteilt, der Kommission ab 1. Juni 2002 bis zur vollständigen Tilgung der Schuld Verzugszinsen auf den Betrag von 219 125,22 Euro zum gesetzlichen Zinssatz des griechischen Rechts zu zahlen, wobei dieser Satz ab 1. August 2007 11,75 % pro Jahr nicht überschreiten darf.

3 Rednap wird verurteilt, der Kommission ab 31. Mai 2002 bis zur vollständigen Tilgung der Schuld Verzugszinsen auf den Betrag von 115 250,27 Euro zum gesetzlichen Zinssatz des griechischen Rechts zu zahlen, wobei dieser Satz ab 1. August 2007 11,75 % pro Jahr nicht überschreiten darf.

4 Rednap trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 14.01.2009 – T-352/07, ECLI:EU:T:2009:3

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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