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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.11.2008 – T-346/07

ECLI:EU:T:2008:496

## Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Juli 2007 (Sache R 1065/2005-4) wird in Bezug auf Waren der Kategorie „Denkmäler (nicht aus Metall)“ aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Duro Sweden AB trägt ihre eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten des HABM. Das HABM trägt ein Viertel seiner Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Juli 2007 (Sache R 1065/2005-4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke EASYCOVER

Angaben zur Rechtssache

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## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Juli 2007 (Sache R 1065/2005-4) wird in Bezug auf Waren der Kategorie „Denkmäler (nicht aus Metall)“ aufgehoben.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Die Duro Sweden AB trägt ihre eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten des HABM. Das HABM trägt ein Viertel seiner Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.11.2008 – T-346/07, ECLI:EU:T:2008:496

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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