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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.11.2008 – T-224/04

ECLI:EU:T:2008:493

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/536/EG der Kommission vom 22. Juli 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 184, S. 42), soweit darin bestimmte von der Italienischen Republik für die Haushaltsjahre 1999–2002 getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.