Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die TIM The International Music Company AG und die TTV Tonträger-Vertrieb-2000 GmbH tragen die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2006 (Sache R 150/2005‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der TIM The International Music Company AG und der TTV Tonträger-Vertrieb-2000 GmbH auf der einen und der Past Perfect Ltd auf der anderen Seite
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die TIM The International Music Company AG und die TTV Tonträger-Vertrieb-2000 GmbH tragen die Kosten.