Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/534/EG der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren gemäß Artikel 81 EG (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]) oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Heijmans NV und die Heijmans Infrastructuur BV verhängte Geldbuße
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.