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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 04.07.2008 – T-333/07

ECLI:EU:T:2008:250

## Leitsatz

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Entrance Services abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt. Das Parlament trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Klägerin abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde

## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Entrance Services abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.

2 Das Parlament trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 04.07.2008 – T-333/07, ECLI:EU:T:2008:250

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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