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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 30.01.2008 – T-380/04

ECLI:EU:T:2008:19

## Leitsatz

Die Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2004 wird für nichtig erklärt, soweit sie die Verweigerung des Zugangs zu dem Vertrag vom 14. Juni 1996 zwischen der Athens International Airport SA und einem von der Hochtief AG geleiteten Konsortium von Unternehmen betrifft. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Ioannis Terezakis trägt die Hälfte seiner Kosten. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten von Herrn Terezakis.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2004, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten, den Bau des neuen internationalen Flughafens von Athen in Spata betreffenden Dokumenten verwehrt wird

## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2004 wird für nichtig erklärt, soweit sie die Verweigerung des Zugangs zu dem Vertrag vom 14. Juni 1996 zwischen der Athens International Airport SA und einem von der Hochtief AG geleiteten Konsortium von Unternehmen betrifft.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Ioannis Terezakis trägt die Hälfte seiner Kosten.

4 Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten von Herrn Terezakis.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 30.01.2008 – T-380/04, ECLI:EU:T:2008:19

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2008-01-30/t-380-04

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