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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 12.12.2007 – T-50/06

ECLI:EU:T:2007:383

## Leitsatz

Die Rechtssachen T‑50/06, T‑56/06, T‑60/06, T‑62/06 und T‑69/06 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Die Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien wird für nichtig erklärt. Im Übrigen wird die Klage in der Rechtssache T‑62/06 abgewiesen. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kläger einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T‑69/06 R entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien (ABl. 2006, L 119, S. 12)

## Tenor

## Tenor

1 Die Rechtssachen T‑50/06, T‑56/06, T‑60/06, T‑62/06 und T‑69/06 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2 Die Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien wird für nichtig erklärt.

3 Im Übrigen wird die Klage in der Rechtssache T‑62/06 abgewiesen.

4 Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kläger einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T‑69/06 R entstandenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 12.12.2007 – T-50/06, ECLI:EU:T:2007:383

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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