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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 11.12.2007 – T-349/07

ECLI:EU:T:2007:374

Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2007/415/EG der Kommission vom 13. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Carbosulfan in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 156, S. 28) bis zur Verkündung des Urteils

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.