Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2005) 4683 der Kommission vom 25. November 2005 über die Kürzung des vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Entscheidung C (97) 2199 vom 27. Juli 1997 über die Genehmigung eines Zuschusses des EFRE zugunsten der im Einheitlichen Programmplanungsdokument 1997-1999 für die Region Piemont (Italien) im Rahmen des Zieles 2 vorgesehenen Maßnahmen
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.