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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 06.11.2007 – T-13/07

ECLI:EU:T:2007:331

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Der Streithilfeantrag der Castle Cement Ltd ist erledigt. Die Cemex UK Cement Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 5618/4 der Kommission vom 29. November 2006 in Bezug auf den vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionszertifikate

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Der Streithilfeantrag der Castle Cement Ltd ist erledigt.

3 Die Cemex UK Cement Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

4 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 06.11.2007 – T-13/07, ECLI:EU:T:2007:331

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2007-11-06/t-13-07

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