nu:legal · recht.nulegal.eu

# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 12.09.2007 – T-36/05

ECLI:EU:T:2007:268

## Leitsatz

Die Entscheidung K(2004) 4221 endg. der Kommission vom 26. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F-/38.338 – PO/Nadeln) wird für nichtig erklärt, soweit darin festgestellt wird, dass die Klägerinnen über den 13. März 1997 hinaus gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßen haben. Die in Art. 2 der Entscheidung gegen die Klägerinnen verhängte Geldbuße wird auf 20 Mio. Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerinnen tragen zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten der Kommission; diese trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten der Klägerinnen.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4221 endg. der Kommission vom 26. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F-1/38.338 – PO/Nadeln) und, hilfsweise, Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße.

## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung K(2004) 4221 endg. der Kommission vom 26. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F-/38.338 – PO/Nadeln) wird für nichtig erklärt, soweit darin festgestellt wird, dass die Klägerinnen über den 13. März 1997 hinaus gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßen haben.

2 Die in Art. 2 der Entscheidung gegen die Klägerinnen verhängte Geldbuße wird auf 20 Mio. Euro festgesetzt.

3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4 Die Klägerinnen tragen zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten der Kommission; diese trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten der Klägerinnen.

---

Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 12.09.2007 – T-36/05, ECLI:EU:T:2007:268

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2007-09-12/t-36-05

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgebliche Fassung: curia.europa.eu
