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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 12.09.2007 – T-259/03

ECLI:EU:T:2007:254

## Leitsatz

Die Kommission wird verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3 000 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten der Kommission; diese trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten der Klägerin.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gemäß Art. 288 Abs. 2 EG auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin durch die Veröffentlichung von Informationen betreffend eine vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen sie durchgeführte Untersuchung sowie durch die Weigerung des OLAF, ihr Einsicht in die Untersuchungsakte zu geben und ihr eine Abschrift des Abschlussberichts zu übermitteln, erlitten hat

## Tenor

## Tenor

1 Die Kommission wird verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3 000 Euro zu zahlen.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Die Klägerin trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten der Kommission; diese trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten der Klägerin.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 12.09.2007 – T-259/03, ECLI:EU:T:2007:254

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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