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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 29.08.2007 – T-186/05

ECLI:EU:T:2007:238

## Leitsatz

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004 entstanden sein soll, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde, dass Eurocontrol gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags verstoßen habe

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2 Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 29.08.2007 – T-186/05, ECLI:EU:T:2007:238

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2007-08-29/t-186-05

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