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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 01.02.2007 – T-242/04

ECLI:EU:T:2007:29

## Leitsatz

Die IAMA Consulting Srl wird verurteilt, an die Kommission in Bezug auf den Vertrag Refiag 31 757 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 4,78530 Euro täglich ab 16. Mai 2004 bis zum Abschlusssaldo zu zahlen, wobei die zwischenzeitlich von IAMA gezahlten Beträge abzuziehen sind, und in Bezug auf den Vertrag Regis 164 345 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 24,76432 Euro täglich ab 16. Mai 2004 bis zum Abschlusssaldo, wobei die zwischenzeitlich von IAMA gezahlten Beträge abzuziehen sind. Die IAMA Consulting Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Kommission. Die Kommission trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage der Kommission auf Verurteilung der IAMA Consulting Srl zur Rückzahlung der Beträge, die die Kommission ihr zu Unrecht im Rahmen der Durchführung der Verträge Regis 22337 und Refiag 23200 des Gemeinschaftsprogramms Esprit ausbezahlt hat

## Tenor

## Tenor

1 Die IAMA Consulting Srl wird verurteilt, an die Kommission in Bezug auf den Vertrag Refiag 31 757 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 4,78530 Euro täglich ab 16. Mai 2004 bis zum Abschlusssaldo zu zahlen, wobei die zwischenzeitlich von IAMA gezahlten Beträge abzuziehen sind, und in Bezug auf den Vertrag Regis 164 345 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 24,76432 Euro täglich ab 16. Mai 2004 bis zum Abschlusssaldo, wobei die zwischenzeitlich von IAMA gezahlten Beträge abzuziehen sind.

2 Die IAMA Consulting Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Kommission.

3 Die Kommission trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 01.02.2007 – T-242/04, ECLI:EU:T:2007:29

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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