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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 10.10.2006 – T-106/05

ECLI:EU:T:2006:299

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die Bewerbung der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung technischer Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Verbesserung des Informations- und Kommunikationstechnologie-Systems (IKT‑System) beim Staatlichen Statistikinstitut der Republik Türkei nicht in das beschränkte Verzeichnis aufzunehmen, und Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der der Antrag der Klägerin auf Überprüfung der Entscheidung über die Ablehnung ihrer Bewerbung zurückgewiesen wurde

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 10.10.2006 – T-106/05, ECLI:EU:T:2006:299

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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