Leitsatz
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Februar 2004 (Sache R 97/2001‑4) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2004 (Sache R 97/2001‑4) über die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke in der Form einer mattierten weißen Flasche
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Februar 2004 (Sache R 97/2001‑4) wird aufgehoben.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.