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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2006 – T-304/04

ECLI:EU:T:2006:239

## Leitsatz

Die Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11) wird für nichtig erklärt. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Italienischen Republik in der Rechtssache T‑304/04 und die Kosten von Wam in der Rechtssache T‑316/04 einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11)

## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11) wird für nichtig erklärt.

2 Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

3 Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Italienischen Republik in der Rechtssache T‑304/04 und die Kosten von Wam in der Rechtssache T‑316/04 einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2006 – T-304/04, ECLI:EU:T:2006:239

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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