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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 05.09.2006 – T-350/05

ECLI:EU:T:2006:236

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der angeblich im Schreiben vom 8. Juli 2005 enthaltenen Entscheidung der Kommission (Generalsekretariat), mit der die Kommission Verhandlungen mit der Republik Finnland in dem nach Artikel 226 EG eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/2180 abgelehnt haben soll, das die unter Vorbehalt gestellte Zahlung von der Republik Finnland zu entrichtender rückwirkend erhobener Zölle und Verzugszinsen hieraus von der Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung der Zölle betrifft

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 05.09.2006 – T-350/05, ECLI:EU:T:2006:236

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2006-09-05/t-350-05

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