Leitsatz
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung einer angeblich in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2005 enthaltenen Entscheidung und Erlass bestimmter einstweiliger Anordnungen in Bezug auf das bei der Kommission geführte Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Procymidon in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1)
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.