Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2004) 471 final der Kommission vom 16. März 2004 über die Beihilferegelung, die Italien zugunsten von Verarbeitungs- und Vermarktungsgenossenschaften durchzuführen beabsichtigt, um die durch die Blauzungenerkrankung des Schafes (blue tongue) verursachten Schäden zu ersetzen (Artikel 5 des Gesetzes Nr. 22 der Region Sardinien vom 17. November 2000)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Klägerin trägt die Kosten.