nu:legal · recht.nulegal.eu

# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.11.2005 – T-343/03

ECLI:EU:T:2005:399

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die ihm im Rahmen seiner Streithilfe entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 1652 final der Kommission vom 27. Mai 2003, mit der geplante Maßnahmen der Behörden des Vereinigten Königreichs zugunsten der Post Office Ltd für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurden (staatliche Beihilfe N 784/2002)

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

3 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die ihm im Rahmen seiner Streithilfe entstandenen Kosten.

---

Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.11.2005 – T-343/03, ECLI:EU:T:2005:399

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2005-11-16/t-343-03

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgebliche Fassung: curia.europa.eu
