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Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, Entscheidung vom 04.05.2009 – T 101/09

Technische Beschwerdekammer 3.3.02

ECLI:EP:BA:2009:T010109.20090504

Aktenzeichen: T 0101/09 - 3.3.02

E N T S C H E I D U N G

der Technischen Beschwerdekammer 3.3.02 vom 4 Mai 2009 Beschwerdeführer:

Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG Binger Straße 173 D-55216 Ingelheim am Rhein (DE) Vertreter:

- Angefochtene Entscheidung:

Entscheidung der Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts, die am 22. Juli 2008 zur Post gegeben wurde und mit der die europäische Patentanmeldung Nr. 03702391.8 aufgrund des Artikels 97 (2) EPÜ zurückgewiesen worden ist.

Zusammensetzung der Kammer:

Vorsitzender:

Mitglieder:

U. Oswald M. C. Ortega Plaza J. Van Moer

Sachverhalt und Anträge

I. Die Prüfungsabteilung hat durch die Entscheidung vom 22. Juli 2008 die europäische Patentanmeldung Nr. 03702391.8 zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde am Tage ihres Erlasses durch Einschreiben mit Rückschein an die Anmelderin abgesandt. Gegen diese Entscheidung hat die Anmelderin am 18. September 2008 Beschwerde erhoben und Aufhebung der angefochtenen Entscheidung beantragt. Die Beschwerdegebühr wurde am 18. September 2008 entrichtet. Eine Beschwerdebegründung wurde nicht eingereicht.

II. Mit Schreiben vom 30. Januar 2009 hat der Geschäftsstellenbeamte der Beschwerdekammer die Beschwerdeführerin auf das Fehlen einer Beschwerdebegründung und auf die voraussichtliche Verwerfung der Beschwerde als unzulässig aufmerksam gemacht sowie auf Artikel 108(3) in Verbindung mit Regel 101(1) EPÜ hingewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat sich weder zu dem Schreiben der Geschäftsstelle geäußert, noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

Entscheidungsgründe§

Da eine Beschwerdebegründung nicht eingegangen ist, wird die Beschwerde gemäß Artikel 108 EPÜ in Verbindung mit Regel 101 (1) EPÜ als unzulässig verworfen.

Entscheidungsformel

Aus diesen Gründen wird entschieden:

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Geschäftsstellenbeamte:

Der Vorsitzende:

N. Maslin U. Oswald