Aktenzeichen: T 0683/01 - 3.2.1
E N T S C H E I D U N G
der Technischen Beschwerdekammer 3.2.1 vom 22. Februar 2002 Beschwerdeführer:
(Einsprechender) EJOT Verbindungstechnik GmbH & Co. KG Untere Bienhecke D-57334 Bad Laasphe (DE) Vertreter:
Eisenführ, Günther, Dipl.-Ing. Eisenführ, Speiser & Partner Martinistraße 24 D-28195 Bremen (DE) Beschwerdegegner:
(Patentinhaber) SFS intec Holding AG Nefenstraße 30 CH-9435 Heerbrugg (CH) Vertreter:
Menges, Rolf, Dipl.-Ing. Ackmann, Menges & Demski Patentanwälte Postfach 14 04 31 D-80454 München (DE) Angefochtene Entscheidung:
Zwischenentscheidung der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts über die Aufrechterhaltung des europäischen Patents Nr. 0 666 965 in geändertem Umfang, zur Post gegeben am 26. April 2001.
Zusammensetzung der Kammer:
Vorsitzender:
Mitglieder:
F. A. Gumbel F. J. Pröls G. Weiss
Sachverhalt und Anträge
I. Die Einspruchsabteilung hat durch Entscheidung vom 26. April 2001 das europäische Patent Nr. 0 666 965 in geändertem Umfang aufrechterhalten.
II. Gegen diese Entscheidung hat die Einsprechende am 15. Juni 2001 Beschwerde eingelegt, die Beschwerdegebühr am selben Tag eingezahlt und die Beschwerde am 21. August 2001 schriftlich begründet.
III. Mit Schreiben vom 24. Januar 2002 hat die Patentinhaberin beantragt, das Patent zu widerrufen.
Entscheidungsgründe§
1. Die Beschwerde entspricht den Artikeln 106 bis 108 sowie Regel 64 EPÜ; sie ist daher zulässig.
2. Beantragt der Patentinhaber selbst den Widerruf des Patents, so ist eine Prüfung i. S. v. Artikel 102 EPÜ, ob die in Artikel 100 EPÜ genannten Gründe der Aufrechterhaltung des Patents entgegenstehen, ausgeschlossen. Das Fehlen einer gültigen Fassung des Patents hat zur Folge, daß das Patent einer sachlichen Prüfung der vorgebrachten Patenthinderungsgründe entzogen und seine Aufrechterhaltung somit ausgeschlossen ist (siehe Entscheidung T 186/84, ABl. EPA 1986, 79).
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Entscheidungsformel
Aus diesen Gründen wird entschieden:
1. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
2. Das europäische Patent Nr. 0 666 965 wird widerrufen. Der Geschäftsstellenbeamte:
Der Vorsitzende:
S. Fabiani F. Gumbel