nu:legal · recht.nulegal.eu

# Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.04.2026 – 2 B 44.25, 2 B 44.25 (2 C 4.26)

2. Senat  
ECLI:DE:BVerwG:2026:070426B2B44.25.0

## Tenor

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 25. Juni 2025 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Beschwerde des Beklagten ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 67 Satz 1 LDG NRW i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Verfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob bereits das Setzen eines "bösen Scheins" einer nichtverfassungstreuen Gesinnung für einen Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 BeamtStG ausreicht (vgl. den Senatsbeschluss vom 12. Februar 2026 im Verfahren 2 B 43.25, das als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen 2 C 2.26 fortgesetzt wird).

**Rn. 2**

Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil für das gerichtliche Disziplinarklageverfahren streitwertunabhängige Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu § 75 LDG NRW erhoben werden.

---

Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.04.2026 – 2 B 44.25, 2 B 44.25 (2 C 4.26), ECLI:DE:BVerwG:2026:070426B2B44.25.0

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 18.08.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2026-04-07/2-b-44-25-2-b-44-25-2-c-4-26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
