nu:legal · recht.nulegal.eu

# Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.06.2022 – 2 B 20/21, 2 B 20/21 (2 C 9/22)

2. Senat  
ECLI:DE:BVerwG:2022:170622B2B20.21.0

## Tenor

Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2021 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und - insoweit vorläufig - für das Revisionsverfahren auf die Wertstufe bis 65 000 € festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren gibt Gelegenheit zur Klärung der Frage, ob auch nach Ablauf eines Beamtenverhältnisses auf Zeit aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes noch ein Anspruch des (ehemaligen) Beamten auf Zeit auf Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit bestehen kann, wenn er noch während des laufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit einen Anspruch auf Umwandlung desselben in ein solches auf Lebenszeit geltend gemacht hat.

**Rn. 2**

Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 6 Nr. 1 GKG. Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 6 Nr. 1 GKG.

---

Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.06.2022 – 2 B 20/21, 2 B 20/21 (2 C 9/22), ECLI:DE:BVerwG:2022:170622B2B20.21.0

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 04.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2022-06-17/2-b-20-21-2-b-20-21-2-c-9-22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
