nu:legal · recht.nulegal.eu

# Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.04.2020 – 2 B 31/19, 2 B 31/19 (2 C 10/20)

2. Senat  
ECLI:DE:BVerwG:2020:290420B2B31.19.0

## Tenor

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 6. Mai 2019 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und - insoweit vorläufig - für das Revisionsverfahren auf bis zu 65 000 € festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil eine Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 - (BVerwGE 135, 334) in Bezug auf die Frage der materiellen Beweislast bei der Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts besteht und das Berufungsurteil darauf auch beruht.

**Rn. 2**

Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und § 42 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und Abs. 3 GKG. Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und § 42 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und Abs. 3 GKG.

---

Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.04.2020 – 2 B 31/19, 2 B 31/19 (2 C 10/20), ECLI:DE:BVerwG:2020:290420B2B31.19.0

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 04.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2020-04-29/2-b-31-19-2-b-31-19-2-c-10-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
