nu:legal · recht.nulegal.eu

# Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.06.2013 – 3 B 83.12

3. Senat  
ECLI:DE:BVerwG:2013:260613B3B83.12.0

In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann beschlossen:

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 16. Juli 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.

## Gründe

1 Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.

2 Der Senat hat im Rahmen der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 22. April 2013 (BVerwG 3 PKH 13.12 ) ausgeführt, dass und warum die von der Klägerin gesehenen Zulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen, und dies auf Anhörungsrüge der Klägerin mit Beschluss vom 4. Juni 2013 (BVerwG 3 PKH 11.13 ) bekräftigt. Auf die Gründe dieser Beschlüsse wird Bezug genommen. Die Klägerin hat ihre Beschwerde nicht weitergehend begründet, sodass von weiteren Ausführungen abgesehen wird (§ 133 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 VwGO).

3 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG.

---

Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.06.2013 – 3 B 83.12, ECLI:DE:BVerwG:2013:260613B3B83.12.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2013-06-26/3-b-83-12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
