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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.06.2010 – 2 B 102/09, 2 B 102/09 (2 C 28/10)

2. Senat

Gründe§

1

Die Beschwerde ist begründet. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären.