Gründe§
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Die Beschwerde ist begründet. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären.
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Die Beschwerde ist begründet. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären.