nu:legal · recht.nulegal.eu

# Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.05.2008 – 3 VR 2.07

3. Senat  
ECLI:DE:BVerwG:2008:300508B3VR2.07.0

In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dette und Liebler beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3 851,78 € festgesetzt.

## Gründe

1 Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, der als Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu werten war, hat sich durch das im Hauptsacheverfahren - Az.: BVerwG 3 C 32.07 - ergangene Revisionsurteil vom 21. Mai 2008 erledigt. Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam wurde geändert und die Klage rechtskräftig abgewiesen. Danach wird das Eilverfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt.

2 Die Kostenentscheidung folgt der Entscheidung in der Hauptsache (§ 161 Abs. 2 VwGO).

3 Der Wert des Streitgegenstandes für das Eilverfahren ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG; er wird mit der Hälfte des Streitwertes für das Hauptsacheverfahren (7 703,55 €) angesetzt.

---

Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.05.2008 – 3 VR 2.07, ECLI:DE:BVerwG:2008:300508B3VR2.07.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2008-05-30/3-vr-2-07

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
