Tenor§
Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2026 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Randnummer 5, Zeile 1, das Datum "20. August 2025" durch das Datum "15. Februar 2026" ersetzt wird.
Gründe§
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.