Tenor§
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
2. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.
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1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
2. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.